Herzlichen Willkommen!
All-in Bikes bietet Ihnen den Verleih von Premium Markenrädern, Anhängern, Bollerwagen, Stand-Up-Boards und Mee(h)r...
 

AGB


Liebe Kundinnen und liebe Kunden,
gerne regeln wir zur Vermeidung möglicher Missverständnisse, während oder im Nachgang unseres Mietverhältnisses, die relevanten Themen in Form dieser Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für Fahrräder und E-Bikes aller Art, sowie SUPs und sonstiges Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand“ genannt).
Wir legen dabei Wert auf ein hohes Maß an Fairness im Umgang miteinander -  gerade, wenn es einmal zu nicht eingeplanten Situationen kommen sollte.

 
1. Vertragsschluss / Stornoregelung

1.1. Der Mietvertrag über den/die Mietgegenstände zwischen All-in Bikes (im Folgenden Vermieter genannt) und dem Mieter wird entweder durch Unterschrift des Mieters im Geschäft vor Ort oder per Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ im online-Buchungssystem geschlossen.


1.2. Stornoregelung:

  • Kostenfrei bis einschließlich 14 Kalendertage vor Mietbeginn,
  • 25% des Mietpreises bei Stornierung bis einschließlich 7 Kalendertage vor Mietbeginn,
  • 50 % des Mietpreises bei Stornierung bis einschließlich 3 Kalendertage vor Mietbeginn,
  • 100% des Mietpreises bei Stornierung ab 2 Kalendertage vor Mietbeginn.


2. Fälligkeit der Mietzahlung / Überlassungsanspruch

2.1. Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig, falls nicht abweichende Regeln gelten, z.B. bei Online-Bestellungen mit langem Vorlauf.
Bei Online-Buchungen erfolgt eine Belastung von Kreditkarte o.Ä. folglich bereits vor Beginn der Mietzeit.

 
2.2. Lässt der Mieter den vereinbarten Betrag nicht einziehen, trägt er die ggf. für die Rücklastschrift anfallenden Kosten.


2.3. Der Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf die Überlassung des Mietgegenstandes der gewählten Kategorie im gewählten Zeitraum.

 
2.4. Der Mieter erhält keinen Anspruch auf einen Mietgegenstand in einer bestimmten Sonderausstattung, z.B. Farbe, oder Zubehör, das mit „falls verfügbar“ beschrieben ist.


3. Nutzung / Gebrauchsüberlassung

3.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und sachgerecht zu behandeln sowie hinreichend gegen Diebstahl zu sichern. Fahrräder müssen immer an festen Gegenständen angeschlossen werden, auch beim kurzen Abstellen.
Während des Abstellens sind die abnehmbaren Teile, wie insbesondere Akku und Display, aber auch Helm, Schlüssel usw. mitzunehmen.


3.2. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung des Mietgegenstands die gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, und mit dem SUP die Baderegeln einzuhalten.


3.3. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weiterreichen und trägt die volle Haftung. Der Mieter muss diejenigen Personen, denen er den Mietgegenstand zur Nutzung überlässt, zu Gunsten des Vermieters verpflichten, der Vorgabe des vorstehenden Absatzes 1 zu entsprechen.

 
3.4. Vor der Nutzung muss sich der Mieter mit der Nutzung des Mietgegenstandes vertraut machen. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt den Mietgegenstand auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen.

 
3.5. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung zu beenden.


3.6. Die Vermietung erfolgt an Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren.
E-Bikes dürfen von Kindern ab 14 Jahren ausschließlich in Begleitung Erwachsener genutzt werden.


3.7. Bei starker Versandung oder mutwilliger Verunreinigung behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 10,- € zu erheben.


4. Mietzeit / Zahlungspflicht

4.1. Die Mietzeit bestimmt sich nach der Angabe auf dem Mietvertrag / Reservierungsbestätigung.


4.2. Die Zahlungspflicht besteht über die volle Laufzeit des Mietvertrags. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Mietpreises ist ausgeschlossen, wenn der Mietgegenstand vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben oder nicht genutzt wird.


4.3. Zur Verlängerung der Mietzeit ist die Information und Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit erforderlich.


5. Übergabe

5.1. Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages.
Alternativ wird nach Vereinbarung der Mietgegenstand zum Domizil des Mieters gebracht.


5.2. Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Mietpreises (oder gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises) und des Originals des Personalausweises.


5.3. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei der Übergabe zu kontrollieren und dem Vermieter etwaige Mängel anzuzeigen. Anderenfalls erkennt der Mieter an, dass sich der Mietgegenstand mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.


6. Rückgabe

6.1. Der Mieter hat den Mietgegenstand am letzten Kalendertag der Mietzeit und dem vereinbarten Ort an den Vermieter in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Zum Mietgegenstand gehört auch das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zubehör, wie Akku, Ladegerät, Schlüssel, Schloss, Korb.

6.2. Erfolgt die Rückgabe verspätet, hat der Mieter dadurch entstehende Kosten zu erstatten und für jeden angebrochenen Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagesmietpreises zu zahlen.

 
7. Haftung und Pflichten des Mieters

7.1. Die Mietgegenstände sind nicht durch All-in Bikes gegen Beschädigungen und Diebstahl während der Mietdauer versichert.

 
7.2. Der Mieter haftet dem Vermieter ggü. für verursachte Schäden sowie dem Verlust am/des Mietgegenstands.

 
7.3. Im Falle eines Diebstahls des Mietgegenstands hat der Mieter unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu informieren.

 
7.4. Der Mieter hat dem Vermieter den Wert zu ersetzen, der zur Neuanschaffung des Vermietungsgegenstandes erforderlich ist, ohne den Einwand auf Inanspruchnahme des Täters zu erheben. Es bleibt dem Mieter frei, den Täter anschließend in Regress zu nehmen. In diesem Fall tritt der Vermieter seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter auf Verlangen ab.

 
7.5. Die Verwaltungsgebühr bei Diebstahl beträgt 120,00 €.

 
7.6. Bei einem Diebstahl sind die losen und abnehmbaren Dinge (Schlüssel des Fahrradschlosses, Akku, Display, Ladegerät, Helm, usw.) zurückzugeben.
Erfolgt dies nicht, so geht der Vermieter davon aus, dass das Fahrrad nicht entsprechend der AGBs abgeschlossen war und die Wertgegenstände mitgenommen wurden.
In diesem Fall kommt ebenfalls der Mieter für den Wiederbeschaffungswert auf. Ein verlorenes Schloss / Schlüssel kostet 10,-- €. 

 
7.7. Nicht gestattet ist die Überladung des Mietgegenstandes, z.B. durch Transport weiterer Personen.


7.8. Weiterhin nicht zulässig ist das Überfahren von Hindernissen und Verwenden abseits des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, z.B. Bordsteinkanten, Steine, Parcours, Verlassen befestigter Fahrwege, wodurch der Mietgegenstand voraussichtlich einen Schaden nehmen kann.


8. Haftung des Vermieters

8.1. Der Vermieter haftet nur für Schäden aus einer vorsätzlichen Handlung. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten haftet der Vermieter nur nach Beweispflicht, dass der entstandene Schaden dem Vermieter nachgewiesen werden kann.

 
8.2. Handlungen eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters sind diesem zuzurechnen.


9. Beschädigung / Unfall

9.1. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Mietgegenstand unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Im Falle einer Haftung des Mieters für den Schaden, trägt der Mieter die Reparaturkosten per sofort.


9.2. Ist die Beschädigung Folge eines Unfalls, ist der Mieter verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind und dazu bei einem offensichtlich mehr als nur geringfügigem
Schaden (unter 100,00 € geschätzte Reparaturkosten) die Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist über alle Einzelheiten des Ereignisses wahrheitsgemäß zu unterrichten.
Dabei sind alle zur Rechtsverfolgung wesentlichen Angaben zu machen, insbesondere die Unfallbeteiligten, etwaige Zeugen und die vollständige Adresse des Unfallverursachers zu benennen.


10. Sonstiges

10.1. Unsere Öffnungszeiten sind immer aktuell auf der Homepage und dem Eingangsbereich des Geschäftes zu finden.


10.2. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieser AGBs berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


10.3. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen dieser AGBs sind nur in Schriftform möglich.


10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lübeck.



Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen viel Freude und einen schönen Urlaubstag mit „Ihrem“ Fahrrad oder SUP!
Ihr Jörn Lommer